Geschichte (Fach) / VO Regionalgeschichte (Lektion)

Vorderseite Ebenen der Verwaltung: Ebene der Gerichte
Rückseite
  • Ammann (Spizte der Gerichte; z.T. gewählt)
  • Gerichts- oder Ratskollegium (Urteilsfindung, Unterstützung des Ammans in Verwaltungsaufgaben)
  • Waibel (Exekutivbeamter), Schreiber

Aufgaben: Blutgerichtsbarkeit, niedere GB, freiwillige und zivile GB, lokale Verwaltung, Landsturm

Gerichte als Mittel protodemokratischer Mitbestimmung (Kompetenzen von der Herrschaft ausgehend, nicht vom Volk) >>dabei Gemeinde als Versammlung der wahlberechtigten Männer (z.T. gesetzgebend; später von gesetzten Gemeinden verdrängt = Ausschuss); Mitspracherecht war in den Städten unterschiedlich ausgeprägt

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