Strafrecht (Fach) / Grundlagen Definitionen (Lektion)

Vorderseite Objektive Zurechnung
Rückseite

Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn der Täter mit seiner Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen und sich diese in tatbestandstypischerweise in dem Erfolg realisiert hat

Diese Karteikarte wurde von Chaya erstellt.