Strafrecht (Fach) / Grundlagen Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Objektive Zurechnung
Rückseite
Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn der Täter mit seiner Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen und sich diese in tatbestandstypischerweise in dem Erfolg realisiert hat
Diese Karteikarte wurde von Chaya erstellt.