Sozialkunde Berufsfachschule (Fach) / Arbeitsschutz (Lektion)
Vorderseite
Was sind die wichtigsten Regelungen des Jugendarbeitschutzgesetzes in Stichworten?
Rückseite
Mindestbeschäftigungsalter: 15 Jahre
Arbeitszeit. höchstens 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich
5 Arbeitstage in der Woche, Beschäftigung nur zwischen 6 und 20 Uhr
Mindestens 12 zusammenhängende Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen
Pausen - mindestens 15 Mnuten - spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeit
Ärztliche Untersuchungen
Mindesturlaub
Verbot von Akkord, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (mit branchenabhängigen Ausnahen
Aufsicht durch Gewerbeaufsichtsämrter
Diese Karteikarte wurde von Sommer90 erstellt.
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