Sozialkunde Berufsfachschule (Fach) / Arbeitsschutz (Lektion)

Vorderseite Was sind die wichtigsten Regelungen des Jugendarbeitschutzgesetzes in Stichworten?
Rückseite

Mindestbeschäftigungsalter: 15 Jahre

Arbeitszeit. höchstens 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich

5 Arbeitstage in der Woche, Beschäftigung nur zwischen 6 und 20 Uhr

Mindestens 12 zusammenhängende Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen

Pausen - mindestens 15 Mnuten - spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeit

Ärztliche Untersuchungen

Mindesturlaub

Verbot von Akkord, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (mit branchenabhängigen Ausnahen

Aufsicht durch Gewerbeaufsichtsämrter

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