Jura (Rechtswissenschaften) (Fach) / Österr. PrivatR 1 (Lektion)

Vorderseite Auftrag
Rückseite

Auftrag bezieht sich – seinem Inhalt nach – auf das Innenverhältnis (zwischen den Geschäftsherrn A und dem beauftragten S) und beinhaltet ein rechtliches müssen des Beauftragten (S). Der Auftrag begründet somit eine Verpflichtung des Beauftragten zum tätigwerden und kann demgemäß nur durch zweiseitiges Rechtsgeschäft zwischen den Geschäftsherrn A und dem beauftragten es (mit Zustimmung des Beauftragten) begründet werden Vertragspartner sind Auftraggeber A und Beauftragter S

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