Jura (Rechtswissenschaften) (Fach) / Österr. PrivatR 1 (Lektion)

Vorderseite AGB, geltungserhaltende Reduktion
Rückseite

verstoßen Klauseln in AGB oder Vertragsumblättern gegen § 879 Abs. 3 ABGB sind sie nach überwiegender Ansicht nicht absolut nichtig sondern geltungserhaltende zu reduzieren also im Wege der Interpretation auf das gesetzlich zulässige Maß zu beschränken

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