Einkommensteuer (Fach) / Betriebsaufspaltung (Lektion)

zurück | weiter
Vorderseite Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
Rückseite

- Eine MU-BAS kann vorliegen wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen eine PersG ist und an beiden Gesellschaften zum Teil oder in vollem Umfang dieselben Ges'ter beteiligt sind (Schwesterpersonengesellschaften)

-> Die Regelungen zum SBV stehen in Konkurrenz zu den Folgen des BAS -> MU-BAS vor SBV,

-> auch wenn ein Ges'ter der PersG im SBV einGS an die PersG gibt, damit die es weitervermietet an die Schwester-PersG auch MU-BAS

-> Ausnahme ist wenn die überlassende OHG an sich schon gewerblich ist, wird es keine BAS und kein SBV bei der anderen OHG

-> andere Ausnahme ist die unentgeltliche Überlassung des GS zwischen den Schwesterpersonengesellschaften, dann nur SBV bei der nutzenden Gesellschaft für die Gesellschaft, die an beiden beteiligt sind

-> falls die BAS Voraussetzungen nicht vorliegen ist es SBV und 15...Nr 2 Einkünfte der überlassenden PersG

-> wenn das Besitzunternehmen ein EU wäre dann hat das SBV Vorrang und der EUer bekommt 15...Nr 2 Einkünfte aus der Überlassung der WG (ja es liegt auch ne BAS vor aber die wird durch 15 .. Nr 2 verdrängt)

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.