Einkommensteuer (Fach) / Betriebsaufspaltung (Lektion)
- Eine MU-BAS kann vorliegen wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen eine PersG ist und an beiden Gesellschaften zum Teil oder in vollem Umfang dieselben Ges'ter beteiligt sind (Schwesterpersonengesellschaften)
-> Die Regelungen zum SBV stehen in Konkurrenz zu den Folgen des BAS -> MU-BAS vor SBV,
-> auch wenn ein Ges'ter der PersG im SBV einGS an die PersG gibt, damit die es weitervermietet an die Schwester-PersG auch MU-BAS
-> Ausnahme ist wenn die überlassende OHG an sich schon gewerblich ist, wird es keine BAS und kein SBV bei der anderen OHG
-> andere Ausnahme ist die unentgeltliche Überlassung des GS zwischen den Schwesterpersonengesellschaften, dann nur SBV bei der nutzenden Gesellschaft für die Gesellschaft, die an beiden beteiligt sind
-> falls die BAS Voraussetzungen nicht vorliegen ist es SBV und 15...Nr 2 Einkünfte der überlassenden PersG
-> wenn das Besitzunternehmen ein EU wäre dann hat das SBV Vorrang und der EUer bekommt 15...Nr 2 Einkünfte aus der Überlassung der WG (ja es liegt auch ne BAS vor aber die wird durch 15 .. Nr 2 verdrängt)
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.