Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
3.2.
zu versteuerndes Einkommen
Rückseite
- Einkommen
- ./. Kinderfreibetrag §32 Abs.6 EStG
- ./. Betreuungsfreibetrag §32 Abs. 6
- ./. Härteausgleich §70 EStDV
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- = zu versteuernde Einkommen ist nach §2 Abs. 5 EStG
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.