Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite 3.2. zu versteuerndes Einkommen
Rückseite
  • Einkommen
  • ./. Kinderfreibetrag §32 Abs.6 EStG
  • ./. Betreuungsfreibetrag §32 Abs. 6
  • ./. Härteausgleich §70 EStDV

--------------------------------------------------------------

  • = zu versteuernde Einkommen ist nach §2 Abs. 5 EStG

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: