Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
3.2.
Altersentlastungsbetrag
Rückseite
Dem SP wird nach §24a EStG ein Altersentlastungsbetrag gewährt, wenn er vor Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hat.
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.