Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite 3.2. Werbungskosten
Rückseite

Ausgaben, die bei den Überschusseinkünften zu berücksichtigen sind.

Sind nach §9 Abs. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

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