Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
3.2.
Werbungskosten
Rückseite
Ausgaben, die bei den Überschusseinkünften zu berücksichtigen sind.
Sind nach §9 Abs. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.