Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
3.2.
horizontaler Verlustausgleich
Rückseite
Verrechnung innerhalb einer Einkunftsart
- Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG können nur horizontal ausgeglichen werden, also mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.