Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite 3.2. horizontaler Verlustausgleich
Rückseite

Verrechnung innerhalb einer Einkunftsart

  • Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG können nur horizontal ausgeglichen werden, also mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: