Steuern (Fach) / AO (Lektion)
Vorderseite
2.4. vorläufige Steuerfestsetzung
Wirkung
Rückseite
Möglichkeit der Berichtigung der Steuerfestsetzung
- jederzeit höchstens bis Ablauf der Festsetzungsfrist
- soweit die Vorläufigkeit reicht (d.h. punktuell)
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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