Steuern (Fach) / AO (Lektion)

Vorderseite 2.4. Vorbehaltsfestsetzung Wirkung
Rückseite

Möglichkeit der Berichtigung der Steuerfestsetzung

  • jederzeit von Amts wegen oder auf Antrag des SP höchstens bis Ablauf der normalen Festsetzungsfrist
  • in vollem Umfang

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