Steuern (Fach) / AO (Lektion)

Vorderseite 2.1. Zweck der AO
Rückseite

Aufstellung von allgemein verbindlichen Verfahrensregeln für alle am Besteuerungsverfahren Beteiligte

  • Finanzverwaltung
  • Steuerpflichtige
  • evtl. andere am Besteuerungsverfahren Beteiligte

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

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