Steuern (Fach) / AO (Lektion)
Vorderseite
1.4.
Steuergesetzgebung
Rückseite
- ausschließliche Gesetzgebung des Bundes
- konkurrierende Gesetzgebung des Bundes (Länder haben Gesetzgebungsrecht, wenn der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht nicht Gebrauch macht)
- ausschließliche Gesetzgebung der Länder
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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