FGO (Fach) / Definitionen und Ablaufschemata (Lektion)

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Vorderseite Voraussetzungen der Regelungsanordnung § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO
Rückseite

a) Vorliegen der allg. Sachurteilsvoraussetzungen (Finanzrechtsweg, Form, Antragsbefugnis, Darlegung der Antragvoraussetzungen)

b) kein vollziehbarer VA (Subsidiarität AdV § 114 Abs. 5 FGO)

c) Anordnungsanspruch --> möglicher rechmäßiger Anspruch im Hautsachenverfahren

d) Anordnungsgrund --> Notwendigkeit der vorläufigenRegelung (Existenzbedrohung) nicht ausreichend: Einschränkung Lebensstandart, Zurückstellung von Investitionen, Kreditaufnahme zur Zahlung von Steuern

e) Bezeichung und Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und -grund (§ 114 Abs. 3 FGO iVm § 920 ZPO, § 294 ZPO)

f) keine Vorwegnahme der Haftungsachentscheidung

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