Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Nahe stehende Person isd 32d (2) Nr 1 Bst a EStG
Rückseite

I § 43/1 Rz. 136

- nahe stehend, nur wegen einer Abhängigkeit, nicht allein wegen Verwandschaft !!

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