Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Abschnitt 1.6 (4) UStAE
..S. 4 und 5: Ges'ter erhält GF-Vergütung und es ist:
- ... Bsp 4: Aufwand bei der Gesellschaft: dann ist es Leistungsaustausch und sonstige Leistung des Ges'ters, Gesellschaft kann VSt abziehen
-... Bsp 7: nicht Aufwand aber wird auch im Verlustfall gezahlt: wie oben
- weder Aufwand noch im Verlustfall: nicht steuerbar, kein Leistungsaustausch, Ges'ter ist nichtunternehmerisch tätig
WICHTIG:
- Bsp: Ges'ter vermietet GS an die Gesellschaft:
-> sL, 3 (9) S.2 UStG, gegen Entgelt, kein nicht steuerbarer Ges'ter Beitrag sondern Leistung gegen SONDERENTGELT, da Mietvertrag vorliegt, Abschn 1.6 (7) Bsp 1 UStAE
-> Ort als sonstige Leistung ivm mit einem GS nach 3a (3) Nr 1 S.2 Bst a) UStG (!!!!!!), stb im Inland, 1 (1) Nr 1 s.1 UStG
-> Steuerpflicht nach Option 9 (1) UStG und kein Ausschluss nach 9 (2) UStG
-> BMG Teilleistungen, 12 (1), 13 (1) Nr 1 bst a Sätze 1 und 2 UStG
-> VSt Abzug da die vermieteten GS nur für stpfl Umsätze verwendet wurden!!
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.