Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Geschäftsveräusserung
Rückseite

§ 1 Abs 1a UStG : Unternehmen, im Ganzen (funktional wes. BG), UN an UN, entg/teilentg/unentg, Erwerber führt fort

Besonderheit:

- die Lieferung eines GS das nicht vermietet oder verpachtet wird ist keine Geschäftsveräusserung

- bei Vermietungsunternehmen muss der Erwerber die Fortsetzung der Vermietungstätigkeit beabsichtigen, wenn zB der bisherige Mieter, dann sein Geschäft drauf betreibt ist es keine Geschäftsveräusserung, Abschn 1.5 (2) UStAE

- wenn GS nicht mitübertragen wird aber an das neue UN vermietet (langfristig für 8 Jahre) ist es eine Betriebsveräusserung, Abschn 1.5 Abs 3 UStAE

- entsteht Bruchteilsgemeinschaft (Ehefrau überträgt 50% an Ehemann) ist es Geschäftsveräusserung da das Objekt als Ganzes auf die (Grundstücks)Gemeinschaft übertragen wird

- 5 ETW- davon wird eine vermietete ETW veräußert dann Geschäftsveräusserung

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.