Wiso (Fach) / WiSo KfB (Lektion)
Vorderseite
Vertrag: Nichtigkeit
Rückseite
der Vertrag ist von Anfang an ungültig
- Geschäfte Geschäftsunfähiger (Kind, Betrunkener, geistig Verwirrter)
- Verstoß gegen gesetzliches Verbot oder gute Sitten
- Scherz- und Scheingeschäfte
- Verstoß gegen Formvorschrift
Diese Karteikarte wurde von TinaT erstellt.
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