Wiso (Fach) / WiSo KfB (Lektion)

Vorderseite Vertrag: Nichtigkeit
Rückseite

der Vertrag ist von Anfang an ungültig

  • Geschäfte Geschäftsunfähiger (Kind, Betrunkener, geistig Verwirrter)
  • Verstoß gegen gesetzliches Verbot oder gute Sitten
  • Scherz- und Scheingeschäfte
  • Verstoß gegen Formvorschrift

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