Wiso (Fach) / WiSo KfB (Lektion)

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Vorderseite Rechtsfähigkeit
Rückseite

Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein

  • beginnt bei natürlichen Personen mit der Geburt (bis zum Tod, alle Menschen) ->passives recht
  • beginnt bei juristischen Personen des privaten Rechts (eingetragener Verein) mit Eintragung in das Handelsregister bis zur Löschung
  • beginnt bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Land Sachsen, Bund - größte öfftl. Person) per Gesetz bis zum Entzug der Rechte

Diese Karteikarte wurde von TinaT erstellt.