Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Steuerung und Führung im Unternehmen 6. Kapitel (Lektion)

Vorderseite Erörtern Sie die rechtlichen Aspekte (Sichtweise) der Personalplanung
Rückseite

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über anstehende Personalplanung (vor allem über gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf, aber auch Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, sowie über vorgesehene Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben) rechtzeitig informieren. Der Betriebsrat hat ein Beratungsrecht und ein Vorschlagsrecht (indirektes Mitwirkungsrecht).

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