Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Steuerung und Führung im Unternehmen 6. Kapitel (Lektion)

Vorderseite Welche Personalabgänge können vorliegen ? (Kann der Arbeitgeber diese planen ?)
Rückseite
  • Kündigungen durch den Arbeitgeber
  • ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer
  • Abschluss von Aufhebungsverträgen
  • Versetzung zu anderen Betriebsstätten
  • Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen
  • Beginn von Mutterschutz und Elternzeit
  • Langzeitbeurlaubung
  • Austritte wegen Ruhestand oder Arbeitsunfähigkeit
  • Todesfälle von Arbeitnehmern

Die Personalabgänge können nur teilweise (z.B. Ruhestand) geplant werden. Abgänge die von Mitarbeitern veranlasst werden (Fluktuation durch Arbeitnehmerkündigung) können nur mit statistischer Wahrscheinlichkeit geplant werden. Weitere Daten werden aus der Personalstatistik abgeleitet. So gibt es bei einer Belegschaftsgröße von X durchschnittlich Y Todesfälle im Unternehmen. Ein Versicherungsunternehmen mit einem hohen Anteil von Frauen im Altern von 25 bis 40 Jahren wird voraussichtlich mehr Personalabgänge wegen Mutterschutz und Elternzeit verzeichnen, als ein Unternehmen, mit einem sehr hohen Anteil an männlichen Beschäftigten.

Darüberhinaus gibt es auch eine Fluktuationserhebung des AGV

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