Wirtschaftsfachwirt (Fach) / VWL 1 (Lektion)
4.2 a) Die Steuerung der Wirtschaftsprozesse in einer Volkswirtschaft erfolgt über die
zugrunde gelegte Wirtschaftsordnung, die den Aufbau und Ablauf einer Volkswirtschaft
und das Zusammenwirken der Wirtschaftssubjekte bestimmt (Ordnungsrahmen).
Idealtypisch können grundsätzlich zwei Wirtschaftsordnungen
unterschieden werden: Zentralverwaltungswirtschaft und freie Marktwirtschaft.
b) Bereiche, auf die sich Steuerungsaufgaben beziehen, z. B.:
– Marktabstimmung: Nachfrage und das Angebot an Waren und Dienstleistungen
muss ausgeglichen werden.
– Produktionsabstimmung: Es ist zu entscheiden, was und wie viel produziert
werden soll.
– Faktorabstimmung: Es ist zu entscheiden, wie produziert werden soll, d. h.
welche Produktionsfaktoren in welchem Umfang eingesetzt werden sollen.
– Einkommensabstimmung: Es ist zu entscheiden, wie der gesamtwirtschaftliche
Produktionsertrag auf die Wirtschaftssubjekte verteilt werden soll.
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