Einkommensteuer (Fach) / Betriebsaufspaltung (Lektion)

Vorderseite Teilabzugsverbot 3c Abs 2 EStG bei verbilligter Überlassung
Rückseite

I § 3c/1 in den erlassen

- Für laufende Aufwendungen (Grundsteuer, Eigentümer Haftpflichtversicherung, Zinszahlungen) ist 3c (2) EStG anzuwenden für den Teil der verbilligt an die Betriebskapitalgesellschaft überlassen wird:

Bsp: Zahlung von 8.000 Miete statt 10.000, verbilligte Überlassung = 2.000/10.000 = 20%

zb Grundsteuer, Versicherung = 2.000

Zinsen = 8.000

= 10.000 davon unentgeltlich überlassen..

x 20% = 2.000 und

darauf 3c (2) nicht abzugsfähig..

x 40% = 800

WICHTIG:

- Nicht bei Substanzaufwendungen wie AfA und Erhaltubgsaufwendungen

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