Einkommensteuer (Fach) / Betriebsaufspaltung (Lektion)
H 15.7 Abs 6 EStH
- auch Personengruppentheorie, wenn an beiden Unternehmen mehrere Personen beteiligt sind, die zusammen beide Unternehmen beherrschen (H15.7 (6) Personengruppentheorie EstH)
Bsp: A und B sind an einer GbR und an einer GmbH zu 50% jeweils beteiligt und die GbR vermietet ein GS an die GmbH
-> sachliche/personelle Verflechtung (+) unechte Betriebsaufspaltung
-> A und B sind dann MU an der gewerblich tätigen GbR, der Gewinn wird ges u einheitlich festgestellt, 179,180 AO
-> Die Anteile an der GmbH sind notwendiges SBV bei A und B (!!!!!!!!)
-> wenn durch Betriebsvermögensvergleich der Gewinn ermittelt (5 EStG) wird dann für jede der bestehenden Bilanzen (Gesamthandsbilanz, Ergänzungsbilanz und Sonderbilanz) das Kapital 31.12.14 abzgl das Kapital 1.1.14 gerechnet und dann noch + Entnahmen (wenn die GbR was an die Ges'ter ausgezahlt hat = Entnahmen) oder - Einlagen (wenn der Ges'ter bspw ein Darlehen in seiner Sonderbilanz tilgt)
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.