Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Bemessungsgrundlage beim Tausch
Rückseite

§ 10 Abs 2 Sätze 2 und 3 UStG

Wert der erhaltenden Leistung (gemeiner Wert 9 BewG, bei gebrauchten PKW ist der Wert inkl ggf USt)

+ erhaltene baraufgabe

- geleistete baraufgabe

= zwischensumme

- USt mit dem Steuersatz der eigenen Leistung

= Entgelt

WICHTIG:

Bsp:

- Ges'ter A verkauft das bisher an die AB-KG vermietete Grundstück (GW: 300.00) an die Gesellschaft und erhält von der ein GS für 450.000 (GW), A muss deshalb nochmal 150.000 zahlen:

- Verkauf der GS ist Tausch mit Baraufgabe des A

- A tätigt keine Geschäftsveräusserung weil die KG den Betrieb auf dem GS ausübt und das VermietungsUN nicht weiterführt

- A macht Lieferung 3 (1) UStG, Ort mit GS 3 (7) S.1 UStG (!!!), stb, grds steuerfrei aber Option Stpfl nach 9 (1) UStG möglich, 9 (2) bei Veräußerung GS nicht anwendbar, Verzicht auf Steuerfreiheit muss bei Veräußerung GS im notariell beurkundeten Kaufvertrag stehen, 9 (3) S.2 UStG, BMG beim Tausch: 450.000 - 150.000 (geleistete Baraufgabe) = 300.000, 12 (1) und Entstehung nach 13b (1) Nr 3 UStG (!!!) mit Ausstellung der Rechnung-> Steuerschuldner ist KG nach 13b (5) S.1 UStG

- VSt ist bei KG dann auch abziehbar, da KG das gekaufte GS für Betrieb und stpfl Umsätze verwendet...

- Bei der KG ist wie bei A, nur stfrei (kein Verzicht nach 9 (1) UStG), BMG : 300.000 + 150.000 (erhaltene Baraufgabe) = 450.000

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.