Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Fiktive Lieferung gegen Entgelt
Rückseite

§ 3 Abs 1b UStG, immer ivm Satz 2 schreiben

vermeidung dass ein Gegenstand mit VSt Abzug erworben wird und dann planwidrig außerhalb der besteuerten Ausgangsumsätze verwendet. Dann wird eine Lieferung gegen Entgelt fingiert um mit der entstehenden USt den VSt Abzug zu neutralisieren.

Prüfung:

- Leistungsaustausch? Tausch/tauschähnlicher Umsatz?

- ...Nr 1: Entnahme aus nichtunternehmerischen Gründen (private Verwendung geht immer den anderen Nummern vor)

- ... Nr 2: unentgeltliche Zuwendung an Personal aus unternehmerischen Gründen (Ausnahmen bei den aufmerksamkeiten Abschn 1.8 (3)

WICHTIG: für die VSt Berichtigung 15a UStG ist es keine Änderung der Verhältnisse, beide Male zu 100% steuerpflichtig

- als Satz vorher noch hinschreiben: Die Lieferung ist mangels Entgelt nicht nach 1 (1) Nr 1 S.1 UStG steuerbar.

- bei einem Geschenk wo 4 (5) Satz 1 nr 1 UStG gilt, wird die VSt nach 17 (2) Nr 5 ivm (1) Sätze 2 und 7 UStG korrigiert, das ist lex specialis vor 3 (1b), Gegenstand berechtigte dadurch nicht zum VSt Abzug, daher nach 3 (1b) Satz 2 UStG nicht anzuwenden

- Tombola ist kein Geschenk siehe vorherigen Punkt, daher 3 (1b) Nr 3 unentgeltliche Zuwendung aus unternehmerischen Gründen (Werbung), daher zu besteuern

- bei einem Kauf eines PKW's von einer Privatperson und Zuordnung zum Unternehmensvermögen, gibt es keinen VSt-Abzug und dadurch eine spätere Entnahme ins PV kein 3 (1b) UStG da kein VSt Abzug.

Sollte aber eine Klimaanlage ins Auto eingebaut gibt es VSt Abzug und die Klimaanlage wird Bestandteil des Autos und bei späterer Entnahme ist es insoweit ein 3 (1b) UStG wie er auf die Klimaanlage entfällt, Abschn 3.3 (2) UStAE, wichtig Bagatellgrenze nächste Seite -> keine dauerhafte Werterhöhung bei weniger als 20% der AK oder kleiner als 1.000 EUR

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.