Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Beginn der Unternehmereigenschaft und Ende
Rückseite

Abschnitt 2.6 Abs 1 Satz 1 UStAE, Beginn mit der ersten nach außen erkennbaren auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden

Abschnitt 2.6 Abs 6 Satz 3 UStAE, Ende mit Abwicklung aller unternehmerischen rechtsbeziehungen

Satz zum Rahmen des Unternehmens:

Der Rahmen des Unternehmens umfasst die .... (zB Geschäftsführungs und Vertretungsleistungen).

Wichtig:

- Bsp: A und B werden als EUer steuerlich geführt, treten aber nach außen als "Unternehmensberatung A und B" auf. Erlöse gehen auf gemeinsames Konto und werden dann verteilt, unter Berücksichtigung der selbst getragenen Kosten

-> A und B treten als GbR auf, die ist nach 2 UStG Unternehmer und muss rückwirkend Ust Erklärungen abgeben.

-> A und B vollziehen einen Leistungsaustausch mit der GbR weil sie besondere Leistungen erbringen und dafür Sonderentgelt bekommen -> A und B sind somit auch Unternehmer, die sL an die GbR erbringen mit Ort 3a (2) UStG stb, stpfl,BMG sind die zugeflossenen Anteile ohne USt, für die eingangsleistungen gibt es VSt Abzug

-> die GbR hat VSt Abzug aus den Leistungen von A und B

-> es müssen noch Rechnungen gestellt werden und wenn die vorliegen gibt es VSt Abzug

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.