Betriebswirtschaft (BWL) (Fach) / Handel- und Gesellschaftsrecht (Lektion)
Vorderseite
Definiere Generalvollmacht
Rückseite
bezieht sich auf alle gewöhnlichen und branchenspezifischen Tätigkeiten in einem Unternehmen (also z.B.: Abteilungsleiter)
Er darf selbstständig Waren einkaufen, Mitarbeiter einstellen und entlassen, Zahlungsverkehr regeln.
Diese Karteikarte wurde von Blacktiger erstellt.