Betriebswirtschaft (BWL) (Fach) / Handel- und Gesellschaftsrecht (Lektion)

Vorderseite Definiere Generalvollmacht
Rückseite

bezieht sich auf alle gewöhnlichen und branchenspezifischen Tätigkeiten in einem Unternehmen (also z.B.: Abteilungsleiter)

Er darf selbstständig Waren einkaufen, Mitarbeiter einstellen und entlassen, Zahlungsverkehr regeln.

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