BWL (Fach) / BWL für Juristen (Lektion)
Vorderseite
Gegenstand der Unternehmensbewertung (KFS BW 1)
Rückseite
= Unternehmen (Als Gesamtheit zu verstehende wirt. Einheit)
- idR rechtlich abgegrenztes Un, aber auch:
- Unternehmensverbund (Konzern)
- Betriebsstätte/Teilbetrieb
- strategische Geschäfteinheit
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