BWL (Fach) / BWL für Juristen (Lektion)

Vorderseite Gegenstand der Unternehmensbewertung (KFS BW 1)
Rückseite

= Unternehmen (Als Gesamtheit zu verstehende wirt. Einheit)

  • idR rechtlich abgegrenztes Un, aber auch:
  • Unternehmensverbund (Konzern)
  • Betriebsstätte/Teilbetrieb
  • strategische Geschäfteinheit

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