Strafrecht (Fach) / Strafrecht Bt 1 (Lektion)

Vorderseite Gemeingefährliche Mittel
Rückseite
  • Sind Mittel, deren Wirkungsweise der Täter im Einzelfall nicht beherrschen kann.
  • Bsp. Bombe in Menschengruppe, Überschwemmung, Sprengstoff

Problem: Kommen als Gemeingefahr nur die Lebensgefahr oder auch Gefahren für die körperliche Unversehrtheit Dritter in Frage?

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