Strafrecht (Fach) / Strafrecht Bt 1 (Lektion)
Vorderseite
Gemeingefährliche Mittel
Rückseite
- Sind Mittel, deren Wirkungsweise der Täter im Einzelfall nicht beherrschen kann.
- Bsp. Bombe in Menschengruppe, Überschwemmung, Sprengstoff
Problem: Kommen als Gemeingefahr nur die Lebensgefahr oder auch Gefahren für die körperliche Unversehrtheit Dritter in Frage?
Diese Karteikarte wurde von Shagy erstellt.
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