Strafrecht (Fach) / Strafrecht Bt 1 (Lektion)

Vorderseite Sonstige niedrige Beweggründe
Rückseite
  • alle Tatantriebe, die nach den in der Gesellschaft anerkannten Wertmaßstäben besonders verachtenswert sind.

Beispiele:

  • Rassenhass
  • hemmungsloser Neid
  • extreme (unbegründete) Eifersucht

Faustregel: sind für einen "normalen" Menschen nicht mehr nachvollziehbar

P: Motive wie Rache oder Eifersucht: Zu prüfen ist worauf diese Emotionen beruhen

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