Strafrecht (Fach) / Strafrecht Bt 1 (Lektion)

Vorderseite Hemmschwellentheorie
Rückseite

Nach der Hemmschwellentheorie des BGH steht vor dem Tötungsvorsatz eine viel höhere Hemmschwelle als vor dem Gefährdungs- oder Verletzungsvorsatz, so dass es danach auch sein kann, dass der Täter den Tötungserfolg als möglich vorausgesehen und dennoch ernsthaft darauf vertraut hat, er werde nicht eintreten.

Besonders gefährliches Handeln kann ein Indiz sein, aber: restriktives Vorgehen bei dieser Beweisregel, da eine grundsätzliche Hemmschwelle bei der Tötung bestehe. (aktuell: BGH, Urt. v. 22.3.2012 – 4 StR 558/11)

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