Jus (Fach) / VII. Methodische Grundlagen (Seite 78 bis 85) (Lektion)
Vorderseite
Erläutern Sie den Begriff „Analogie“! Ist ein Analogieschluss uneingeschränkt zulässig?
Rückseite
- = Anwendung einer Rechtsvorschrift, die einen bestimmten Sachverhalt regelt, auf einen ähnlichen aber nicht geregelten Sachverhalt
- dient der Lückenschließung
unzulässig wenn:
- nur bei eindeutig planwidrigen Unvollständigkeiten des Gesetzes zulässig
- bei Fällen, in denen man zwar eine bestimmte Regelung erwarten würde, diese aber planmäßig nicht besteht
- im Strafrecht: Analogieschlüsse zur Schaffung neuer Tatbestände unzulässig! (Art 7 EMRK)
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