Jus (Fach) / VII. Methodische Grundlagen (Seite 78 bis 85) (Lektion)

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Vorderseite Erläutern Sie den Begriff „Analogie“! Ist ein Analogieschluss uneingeschränkt zulässig?
Rückseite
  • = Anwendung einer Rechtsvorschrift, die einen bestimmten Sachverhalt regelt, auf einen ähnlichen aber nicht geregelten Sachverhalt
  • dient der Lückenschließung

unzulässig wenn:

  • nur bei eindeutig planwidrigen Unvollständigkeiten des Gesetzes zulässig
  • bei Fällen, in denen man zwar eine bestimmte Regelung erwarten würde, diese aber planmäßig nicht besteht
  • im Strafrecht: Analogieschlüsse zur Schaffung neuer Tatbestände unzulässig! (Art 7 EMRK)

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