Jus (Fach) / VII. Methodische Grundlagen (Seite 78 bis 85) (Lektion)

Vorderseite Welche Arten der Interpretation kennen Sie?
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Wortinterpretation und grammatikalische Interpretation:

Interpretation beginnt mit Analyse der Sprache/des Wortsinns:

  1. Erfassung der Bedeutung des Wortlautes (Achtung: oft Unterschied in juristischer Sprache und Alltagssprache!)
  2. Daher: Inhalt aus dem textlichen UND dem grammatikalischen Zusammenhang erfassen!zB. "Ball" - Sportgerät oder Veranstaltung? --> aus Kontext

Systematische Interpretation:

  • Bedeutung einer Regel unter Bedachtnahme auf andere Vorschriften ermitteln --> fragt nach dem Bedeutungszusammenhang und der Gesetzessystematik
  • oftmals: auf andere Regelungen, welche eine Legaldefinition enthält

Historische Interpretation:

  • Methode zur Ermittlung des "wahren Willens" der normsetzenden Autorität
  • Analyse von Gesetzesmaterialien (= Gesetzesentwürfe, Gesetzesanträge, Ausschussberichte; Papiere, die auf Auslöser und Intentionen eines Gesetzesbeschlusses schließen lassen)

Teleologische Interpretation:

  • teleos = Zweck
  • Sinn und Zweck des Gesetzes steht im Vordergrund
  • aus Standpunkt des ÖRechts nicht als eigenständige Interpretation anerkannt
  • im Privat- und Völkerrecht: sehr wichtig!

2 Mischformen:

Verfassungs- und unionsrechtskonforme Interpretation:

  • = Systematische Interpretation verbunden mit Elementen der historischen Interpretation
  • einfache Gesetze sind im Zweifel so zu verstehen, dass sie dem ihnen übergeordneten Verfassungsrecht/europäischen Unionsrecht nicht widersprechenBsp.: "Studenten" --> Regel für Männer UND Frauen anzuwenden
  • kann auch als völkerrechtskonforme, europarechtskonforme, etc. Interpretation angewendet werden

Versteinerungstheorie:

  • = auch historisch-systematische Interpretation
  • va. bei Auslegung der Kompetenzbestimmungen der Bundesverfassung angewandt

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