Jus (Fach) / VII. Methodische Grundlagen (Seite 78 bis 85) (Lektion)
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Welche Arten der Interpretation kennen Sie?
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Wortinterpretation und grammatikalische Interpretation:
Interpretation beginnt mit Analyse der Sprache/des Wortsinns:
- Erfassung der Bedeutung des Wortlautes (Achtung: oft Unterschied in juristischer Sprache und Alltagssprache!)
- Daher: Inhalt aus dem textlichen UND dem grammatikalischen Zusammenhang erfassen!zB. "Ball" - Sportgerät oder Veranstaltung? --> aus Kontext
Systematische Interpretation:
- Bedeutung einer Regel unter Bedachtnahme auf andere Vorschriften ermitteln --> fragt nach dem Bedeutungszusammenhang und der Gesetzessystematik
- oftmals: auf andere Regelungen, welche eine Legaldefinition enthält
Historische Interpretation:
- Methode zur Ermittlung des "wahren Willens" der normsetzenden Autorität
- Analyse von Gesetzesmaterialien (= Gesetzesentwürfe, Gesetzesanträge, Ausschussberichte; Papiere, die auf Auslöser und Intentionen eines Gesetzesbeschlusses schließen lassen)
Teleologische Interpretation:
- teleos = Zweck
- Sinn und Zweck des Gesetzes steht im Vordergrund
- aus Standpunkt des ÖRechts nicht als eigenständige Interpretation anerkannt
- im Privat- und Völkerrecht: sehr wichtig!
2 Mischformen:
Verfassungs- und unionsrechtskonforme Interpretation:
- = Systematische Interpretation verbunden mit Elementen der historischen Interpretation
- einfache Gesetze sind im Zweifel so zu verstehen, dass sie dem ihnen übergeordneten Verfassungsrecht/europäischen Unionsrecht nicht widersprechenBsp.: "Studenten" --> Regel für Männer UND Frauen anzuwenden
- kann auch als völkerrechtskonforme, europarechtskonforme, etc. Interpretation angewendet werden
Versteinerungstheorie:
- = auch historisch-systematische Interpretation
- va. bei Auslegung der Kompetenzbestimmungen der Bundesverfassung angewandt
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