Jus (Fach) / V. Völker- und Europarecht (Seite 52 bis 60) (Lektion)

Vorderseite Das VwG ist mit der Entscheidung des EuGH nicht zufrieden, da es eigentlich gehofft hat, dass dieser anders entscheiden wird. Daher will es seiner eigenen Ansicht folgen – von denen in Luxemburg lässt man sich nichts sagen. Nehmen Sie dazu Stellung!
Rückseite

Das VwG ist an die Entschiedung des EuGH gebunden.

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