Jus (Fach) / V. Völker- und Europarecht (Seite 52 bis 60) (Lektion)
Vorderseite
Diskriminierungsverbot?
Rückseite
Allgemeines Diskriminierungsverbot: verbietet jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
- Direkte Diskriminierung: ausdrücklich auf Staatsangehörigkeit bezogen
- Indirekte Diskriminierung: nicht eindeutig auf Staatsangehörigkeit bezogen, aber führen zu einer solchen Diskriminierung(--> dürfen nur erfolgen, wenn sie aus Gründen des Allgemeininteresses erfolgen, angemessen und erforderlich sind)
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