Jus (Fach) / V. Völker- und Europarecht (Seite 52 bis 60) (Lektion)

Vorderseite Diskriminierungsverbot?
Rückseite

Allgemeines Diskriminierungsverbot: verbietet jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit

  • Direkte Diskriminierung: ausdrücklich auf Staatsangehörigkeit bezogen
  • Indirekte Diskriminierung: nicht eindeutig auf Staatsangehörigkeit bezogen, aber führen zu einer solchen Diskriminierung(--> dürfen nur erfolgen, wenn sie aus Gründen des Allgemeininteresses erfolgen, angemessen und erforderlich sind)

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