Recht1 (Fach) / das dies (Lektion)
Vorderseite
Grundpfandrechte
Rückseite
Wichtigste Arten von Grundpfandrechten- Hypothek, §§ 1113 ff. BGB ( akzessorisch)- Grundschuld, §§ 1191 ff. BGB (nicht akzessorisch)
Grundpfandrechte können im Grundbuch eingetragen werden- Alternativ Briefhypothek/ Briefgrundschuld
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