Recht1 (Fach) / das dies (Lektion)
Vorderseite
Einzelsachen und Sachgesamtheiten
Rückseite
Einzelsache- natürliche Einheit (z.B. Marmorblock)- natürliche Mehrheit von Sachen, die nach Verkehrsanschauung alseinheitlicher Gegenstand angesehen werden (z.B. Sandhaufen)- zusammengesetzte Sache (z.B. Karosserie und Motorblock)
Sachgesamtheit- mehrere selbständige Sachen, die im Rechtsverkehr unter einerBezeichnung sammengefasst werden ( Münzsammlung)
Bedeutung: Teilweise können nur Einzelsachen Objekt einesRechtsgeschäfts sein- z.B. bei Eigentumsübertragung- weitere Vertiefung in der Vorlesung
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