Recht1 (Fach) / das dies (Lektion)

zurück | weiter
Vorderseite Abgrenzung der Stellvertretung
Rückseite

Abgrenzung zum Boten- Bote gibt keine eigene Willenserklärung ab, sondern übermittelt dieWillenserklärung des Auftraggebers Beispiel: A richtet H im Auftrag des B aus, dass dieser das Angebot des H annehme, und nimmt den Computer mit.- kein Fall der Stellvertretung

Abgrenzung zur „mittelbaren Stellvertretung“- Vertreter legt Handeln für einen Anderen nicht offen und wird damitselbst Vertragspartner Beispiel: A kauft einen Computer für B, ohne dies gegenüber H zu erwähnen.- kein Fall der Stellvertretung

Diese Karteikarte wurde von fwie erstellt.