Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Steuerung und Führung im Unternehmen 2. Kapitel (Lektion)

Vorderseite Ausnahmen von der Zulassungpflicht Ein Versicherungsbetrieb bedarf grundsätzlich der Zulassung. Ausgenommen hiervon sind lediglich z.B.
Rückseite
  • kleine, reginal begrenzt und speziell tätige Versicherungsvereine (fallen unter die sog. Erheblichkeitsschwelle)
  • Korrespondenzversicherung
  • Träger der Sozialversicherung
  • ausländische Versicherungen bei sog. Versicherungsnotstand.

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