Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Steuerung und Führung im Unternehmen 2. Kapitel (Lektion)
Vorderseite
Ausnahmen von der Zulassungpflicht
Ein Versicherungsbetrieb bedarf grundsätzlich der Zulassung. Ausgenommen hiervon sind lediglich z.B.
Rückseite
- kleine, reginal begrenzt und speziell tätige Versicherungsvereine (fallen unter die sog. Erheblichkeitsschwelle)
- Korrespondenzversicherung
- Träger der Sozialversicherung
- ausländische Versicherungen bei sog. Versicherungsnotstand.
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