Abgabenordnung (Fach) / Paragraphen (Lektion)
Vorderseite
Bekanntgabe ges. + einh. Feststellung
erfolgt mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten
Rückseite
§ 183 (1) S. 5 AO
Diese Karteikarte wurde von Sanny016 erstellt.