Abgabenordnung (Fach) / Paragraphen (Lektion)

Vorderseite Gesonderte Feststellung
Rückseite

§ 179 (1) und (2) S.1 AO i.V.m. § 180 (1) Nr.2b AO

Feststellung betrifft einen Beteiligten

bei Auseinanderfallen von Wohnsitz-FA § 19 AO zum Feststellungs-FA § 18 AO

Diese Karteikarte wurde von Sanny016 erstellt.