Abgabenordnung (Fach) / Paragraphen (Lektion)
Vorderseite
Gesonderte Feststellung
Rückseite
§ 179 (1) und (2) S.1 AO i.V.m. § 180 (1) Nr.2b AO
Feststellung betrifft einen Beteiligten
bei Auseinanderfallen von Wohnsitz-FA § 19 AO zum Feststellungs-FA § 18 AO
Diese Karteikarte wurde von Sanny016 erstellt.