Abgabenordnung (Fach) / Paragraphen (Lektion)
Vorderseite
Bekanntgabewille (des für den Erlass des VwA zuständ. Bediensteten)
Rückseite
- kann aufgegeben werden (AEAO zu § 124 Nr.5)
- bis zum Ablauf des Bekanntgabetages kann VwA auch frei widerrufen werden (AEAO zu § 124 Nr.6)
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