Jus (Fach) / StGB (Lektion)

Vorderseite 167 Tätige Reue
Rückseite
  • rechtzeitig und freiwillig
  • unter vollständiger (wenn 12, auch den Schaden d Mittäerters) Schadensgutmachung (dass die Gutmachung anonym folgt, schadet nicht.)
  • dann straflos
  • Qualifikationen sind in der Aufzählung nicht ausdrücklich ausgenommen, weshalb im Umkehrschluss § 131 StGB als Qualifikation des 127 vom Anwendungsbereich des 167 umfasst ist.

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