Jus (Fach) / StGB (Lektion)
Vorderseite
167 Tätige Reue
Rückseite
- rechtzeitig und freiwillig
- unter vollständiger (wenn 12, auch den Schaden d Mittäerters) Schadensgutmachung (dass die Gutmachung anonym folgt, schadet nicht.)
- dann straflos
- Qualifikationen sind in der Aufzählung nicht ausdrücklich ausgenommen, weshalb im Umkehrschluss § 131 StGB als Qualifikation des 127 vom Anwendungsbereich des 167 umfasst ist.
Diese Karteikarte wurde von vertreter2012 erstellt.