Einkommensteuer (Fach) / Paragraphen ESt (Lektion)

Vorderseite übrige Vorsorgeaufwendungen -Vergleich tats. Aufwendungen mit HB
Rückseite

§ 10 Abs.4 S. 4 EStG

übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen die nach S.1-3 anzusetzenden Vorsorgeaufdg., sind die tats. Aufwendungen anzusetzen

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