Einkommensteuer (Fach) / Paragraphen ESt (Lektion)
Vorderseite
übrige Vorsorgeaufwendungen
-Vergleich tats. Aufwendungen mit HB
Rückseite
§ 10 Abs.4 S. 4 EStG
übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen die nach S.1-3 anzusetzenden Vorsorgeaufdg., sind die tats. Aufwendungen anzusetzen
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