Einkommensteuer (Fach) / Paragraphen ESt (Lektion)

Vorderseite ortsübliche Miete weniger als 66%
Rückseite

§ 21 Abs.2 S.1 EStG

Aufteilung in eine voll entgeltliche und eine voll unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Ansatz der Einnahmen = 100%

Ansatz Aufwendg.als WK in Höhe Quote der Entgeltlichkeit

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