Einkommensteuer (Fach) / Paragraphen ESt (Lektion)
Vorderseite
ortsübliche Miete weniger als 66%
Rückseite
§ 21 Abs.2 S.1 EStG
Aufteilung in eine voll entgeltliche und eine voll unentgeltliche Nutzungsüberlassung
Ansatz der Einnahmen = 100%
Ansatz Aufwendg.als WK in Höhe Quote der Entgeltlichkeit
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