Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)

Vorderseite Veranlagungspflicht
Rückseite

§ 32d Abs. 3 EStG

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben

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