Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)

Vorderseite Kapitalertragsteuerabgeltung
Rückseite

§ 43 Abs. 5 Satz 1 EStG

Für Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug abgegolten

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