Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)
Vorderseite
Subsidiaritätsprinzip
Rückseite
§ 20 Abs. 8 Satz 1 EStG
Zuordnung zu den Einkünften Land- u. Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, V+V hat Vorrang
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