Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)

Vorderseite Subsidiaritätsprinzip
Rückseite

§ 20 Abs. 8 Satz 1 EStG

Zuordnung zu den Einkünften Land- u. Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, V+V hat Vorrang

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